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Die Mortenau
und das Ufgau
Das Herrschaftsgebiet der Franken war
in Bezirke, den Gauen, mit jeweils einem Gaugrafen an der Spitze eingeteilt.
Die Gaugrafen wurden vom König bzw. Kaiser eingesetzt und übten
im Gau die herrschaftliche Gerichtsbarkeit aus. Sie hoben zum Kriegsdienst
aus und waren die Anführer der Truppen. Mit der Zeit und der Ausbildung
des Lehenswesens ging das Gaugrafenamt in ein erbliches Lehen über.
In unserer Region gab es die Gaue „Ortenau“ und „Ufgau“ (13,
34,
35).
Die Ortenau erstreckte sich von
der Bleich, einem Nebenfluß der Elz, bis zur Oos und dem Unterlauf
der Murg. Bis in das 16. Jahrhundert hieß sie „Mortenau“ - aus der
keltischen Urform Moridunum („Sumpfland“). Das „M“ fiel dem Volksmund
zum Opfer. Mortenau bezeichnet ziemlich genau den Charakter der damaligen
Landschaft. Die zwischen Kinzig und Murg - dem Bergrhein - und dem eigentlichen
Rhein gelegene Landschaft glich einer von Altwassern und Sümpfen durchzogenen
Insel. Die südöstlich von Iffezheim gelegenen, auf „-tung“ endenden
Orte wie Kartung, Weitenung, Schiftung erinnern daran. „tung“ bzw. „dunk“
bezeichnet eine Erhöhung oder Sandbank im sumpfigen Gelände (13).
Zur Mortenau gehörten neben
Iffezheim unter anderem auch Hügelsheim, Ottersdorf, Plittersdorf,
Sandweier, Söllingen und Wintersdorf (13).
Die Zugehörigkeit Iffezheims zur Mortenau konnte jedoch bisher nicht
verifiziert werden. Bei W. Schultze (30,
34)
endet die Mortenau mit Hügelsheim, und in (34)
wird Iffezheim auch nicht als Ort des Ufgaues erwähnt. A. Klein (29)
wiederum zählt Iffezheim zum Ufgau. Wir werden jedoch Iffezheim als
Teil der Mortenau betrachten, da es, wie die anderen Orte der Mortenau,
zum Bistum Straßburg gehörte und nicht wie die Orte des Ufgaues
zum Bistum Speyer.
Das Ufgau zog sich von der Oos und
dem Unterlauf der Murg bis zur Alb. Als erste urkundlich erwähnten
Gaugrafen des Ufgaus gelten Gebhard (940), Kuno (Konrad) (987-995) und
Adalbert (1041) (13).
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