Die Mortenau und das Ufgau

Das Herrschaftsgebiet der Franken war in Bezirke, den Gauen, mit jeweils einem Gaugrafen an der Spitze eingeteilt. Die Gaugrafen wurden vom König bzw. Kaiser eingesetzt und übten im Gau die herrschaftliche Gerichtsbarkeit aus. Sie hoben zum Kriegsdienst aus und waren die Anführer der Truppen. Mit der Zeit und der Ausbildung des Lehenswesens ging das Gaugrafenamt in ein erbliches Lehen über. In unserer Region gab es die Gaue „Ortenau“ und „Ufgau“ (13, 34, 35).
Die Ortenau erstreckte sich von der Bleich, einem Nebenfluß der Elz, bis zur Oos und dem Unterlauf der Murg. Bis in das 16. Jahrhundert hieß sie „Mortenau“ - aus der keltischen Urform Moridunum  („Sumpfland“). Das „M“ fiel dem Volksmund zum Opfer. Mortenau bezeichnet ziemlich genau den Charakter der damaligen Landschaft. Die zwischen Kinzig und Murg - dem Bergrhein - und dem eigentlichen Rhein gelegene Landschaft glich einer von Altwassern und Sümpfen durchzogenen Insel. Die südöstlich von Iffezheim gelegenen, auf „-tung“ endenden Orte wie Kartung, Weitenung, Schiftung erinnern daran. „tung“ bzw. „dunk“ bezeichnet eine Erhöhung oder Sandbank im sumpfigen Gelände (13).
Zur Mortenau gehörten neben Iffezheim unter anderem auch Hügelsheim, Ottersdorf, Plittersdorf, Sandweier, Söllingen und Wintersdorf (13). Die Zugehörigkeit Iffezheims zur Mortenau konnte jedoch bisher nicht verifiziert werden. Bei W. Schultze (30, 34) endet die Mortenau mit Hügelsheim, und in (34) wird Iffezheim auch nicht als Ort des Ufgaues erwähnt. A. Klein (29) wiederum zählt Iffezheim zum Ufgau. Wir werden jedoch Iffezheim als Teil der Mortenau betrachten, da es, wie die anderen Orte der Mortenau, zum Bistum Straßburg gehörte und nicht wie die Orte des Ufgaues zum Bistum Speyer.
Das Ufgau zog sich von der Oos und dem Unterlauf der Murg bis zur Alb. Als erste urkundlich erwähnten Gaugrafen des Ufgaus gelten Gebhard (940), Kuno (Konrad) (987-995) und Adalbert (1041) (13).
 
Euer Kommentar an Matthias
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