Die Entstehung Baden-Württembergs

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Länder Württemberg, Baden und Hohenzollern in zwei Besatzungszonen geteilt. Die amerikanische Besatzungszone reichte von Norden bis zur Autobahn Karlsruhe-Ulm. Die nördlichen Landesteile Badens und Württembergs wurden zum Land  Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart zusammengefaßt. In der französischen Besatzungszone, welche den südwestlichen Teil des ehemaligen Deutschen Reiches umfaßte, wurden die Länder Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen und Baden mit der Hauptstadt Freiburg gegründet (117). Vor allem der  badische Staatspräsident Leo Wohleb kämpfte vehement gegen den Zusammenschluß der drei Länder zu einem Südweststaat (119). Von den badischen Politikern wurde am 24. September 1950 eine Volksabstimmung in den badischen Teilen durchgeführt. Eine überwältigende Mehrheit stimmte für die Wiederherstellung des alten Landes Baden. In Iffezheim stimmten 90,91 % für die Wiederherstellung Alt-Badens (123). Die Besatzungsmächte konnten sich mit dieser Idee jedoch nicht anfreunden. (119).
Artikel 118 des Grundgesetzes erlaubte eine weitaus einfacheren Ablauf zur Neugliederung der Länder (117). Basierend auf diesem Artikel erließ die Bundesregierung am 4. Mai 1951, das  Neugliederungsgesetz, welches die Modalitäten bei der Volksabstimmung neu und genauer regelte (120). In diesem Gesetz wurde festgelegt, daß die Bevölkerung der beiden ehemaligen Länder nicht mehrheitlich eine Neugliederung bejahen mußten, sondern daß das Stimmgebiet in Nordbaden, Nordwürttemberg, (Süd-)Baden und Südwürttemberg-Hohenzollern aufgeteilt wurde. Sollten in drei der vier Stimmbezirke die Mehrheit für einen Zusammenschluß stimmen, so galt der Südweststaat als zustande gekommen (117). Die Abstimmung fand am 9. Dezember 1951 statt. Nordwürttemberg votierte mit 93,5 Prozent für den Südweststaat. Südwürttemberg-Hohenzollern stimmte mit 91,4 und Nordbaden mit 57,1 Prozent für den Zusammenschluss. Allein die Südbadener stimmten mit 62,2 Prozent dagegen. Der Abstimmungsmodus hatte Wohleb und die Altbadener zu Fall gebracht (118). In Iffezheim stimmten 91,91 % für die Wiederherstellung des Landes Baden (123).  In Gesamtbaden waren 52,2 Prozent gegen den Südweststaat. Hätten Baden und Württemberg getrennt abgestimmt, wäre der Südweststaat nicht zustande gekommen (118). In Mannfred Ebners kleinem Lexikon gibt es auch eine Karte mit den Wahlergebnissen.
Am 8. März 1952 wurde die verfassungsgebende Landesversammlung gewählt. In Iffezheim stimmten 40,65% für Adolf Kühn (Badische CDU), 21,61% für Klaus Peter Schulz (SPD) und 17,10% für Karl Bosch vom Zentrum (123). Die verfassungsgebende Versammlung wurde ohne Wählerauftrag zum ersten Baden-Württembergischen Parlament erklärt. Seit dem 25. April 1952 wurde das Land von einer, anfangs vorläufigen, Regierung in Stuttgart regiert. Am 19. November 1953 wurde die Verfassung des Landes Baden-Württemberg verabschiedet (119). Ruhig wurde es im Südweststaat deshalb aber nicht. Leo Wohleb hörte nicht auf zu streiten. Er bat bei Bundeskanzler Konrad Adenauer um Unterstützung für ein Gesetz, das die ganze Abstimmung für ungültig erklären sollte (119). Der „Heimatbund Badnerland e.V.“ erzwang 1956 mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein Volksbegehren, das mit einer Zustimmung von 15,1 % (erforderlich 10 % ) einen Volksentscheid nach Art. 29 ermöglichte (121). In Iffezheim beteiligten sich  vom 03. bis 13. September 1956 50,57% der Wahlbeteiligten am Volksentscheid. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung, daß ausschließlich im badischen Landesteil wiedergewählt durfte damit, daß der Wille der badischen Bevölkerung politisch überspielt wurde, denn schließlich sei das das Land Baden (Südbaden) entgegen dem ausdrücklichen Willen seiner Bevölkerung (62.2 % für das alte Land Baden) aufgelöst worden (122). 
Dieser Volksentscheid wurde von Jahr zu Jahr verzögert, bis schließlich am 7. Juni 1970 zu den Urnen gerufen wurde. Nach 18 Jahren Südweststaat stimmte bei einer Wahlbeteiligung von 62,5 % eine Mehrheit von 81,9 % für den Verbleib bei Baden-Württemberg (Nordbaden 84,7 %, Südbaden 79,1 % ) (121).
Euer Kommentar an Matthias
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