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Die Entstehung
Baden-Württembergs
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die
Länder Württemberg, Baden und Hohenzollern in zwei Besatzungszonen
geteilt. Die amerikanische Besatzungszone reichte von Norden bis zur Autobahn
Karlsruhe-Ulm. Die nördlichen Landesteile Badens und Württembergs
wurden zum Land Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart
zusammengefaßt. In der französischen Besatzungszone, welche
den südwestlichen Teil des ehemaligen Deutschen Reiches umfaßte,
wurden die Länder Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt
Tübingen und Baden mit der Hauptstadt Freiburg gegründet (117).
Vor allem der badische Staatspräsident Leo Wohleb kämpfte
vehement gegen den Zusammenschluß der drei Länder zu einem Südweststaat
(119). Von den badischen Politikern
wurde am 24. September 1950 eine Volksabstimmung in den badischen Teilen
durchgeführt. Eine überwältigende Mehrheit stimmte für
die Wiederherstellung des alten Landes Baden. In Iffezheim stimmten 90,91
% für die Wiederherstellung Alt-Badens (123).
Die Besatzungsmächte konnten sich mit dieser Idee jedoch nicht anfreunden.
(119).
Artikel
118 des Grundgesetzes erlaubte eine weitaus einfacheren Ablauf zur Neugliederung
der Länder (117). Basierend
auf diesem Artikel erließ die Bundesregierung am 4. Mai 1951, das
Neugliederungsgesetz, welches die Modalitäten bei der Volksabstimmung
neu und genauer regelte (120). In
diesem Gesetz wurde festgelegt, daß die Bevölkerung der beiden
ehemaligen Länder nicht mehrheitlich eine Neugliederung bejahen mußten,
sondern daß das Stimmgebiet in Nordbaden, Nordwürttemberg, (Süd-)Baden
und Südwürttemberg-Hohenzollern aufgeteilt wurde. Sollten in
drei der vier Stimmbezirke die Mehrheit für einen Zusammenschluß
stimmen, so galt der Südweststaat als zustande gekommen (117).
Die Abstimmung fand am 9. Dezember 1951 statt. Nordwürttemberg votierte
mit 93,5 Prozent für den Südweststaat. Südwürttemberg-Hohenzollern
stimmte mit 91,4 und Nordbaden mit 57,1 Prozent für den Zusammenschluss.
Allein die Südbadener stimmten mit 62,2 Prozent dagegen. Der Abstimmungsmodus
hatte Wohleb und die Altbadener zu Fall gebracht (118).
In Iffezheim stimmten 91,91 % für die Wiederherstellung des Landes
Baden (123). In Gesamtbaden
waren 52,2 Prozent gegen den Südweststaat. Hätten Baden und Württemberg
getrennt abgestimmt, wäre der Südweststaat nicht zustande gekommen
(118). In Mannfred Ebners kleinem
Lexikon gibt es auch eine Karte
mit den Wahlergebnissen.
Am 8. März 1952 wurde die verfassungsgebende
Landesversammlung gewählt. In Iffezheim stimmten 40,65% für Adolf
Kühn (Badische CDU), 21,61% für Klaus Peter Schulz (SPD) und
17,10% für Karl Bosch vom Zentrum (123).
Die verfassungsgebende Versammlung wurde ohne Wählerauftrag zum ersten
Baden-Württembergischen Parlament erklärt. Seit dem 25. April
1952 wurde das Land von einer, anfangs vorläufigen, Regierung in Stuttgart
regiert. Am 19. November 1953 wurde die Verfassung des Landes Baden-Württemberg
verabschiedet (119). Ruhig wurde
es im Südweststaat deshalb aber nicht. Leo Wohleb hörte nicht
auf zu streiten. Er bat bei Bundeskanzler Konrad Adenauer um Unterstützung
für ein Gesetz, das die ganze Abstimmung für ungültig erklären
sollte (119). Der „Heimatbund Badnerland
e.V.“ erzwang 1956 mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein Volksbegehren,
das mit einer Zustimmung von 15,1 % (erforderlich 10 % ) einen Volksentscheid
nach Art. 29 ermöglichte (121).
In Iffezheim beteiligten sich vom 03. bis 13. September 1956 50,57%
der Wahlbeteiligten am Volksentscheid. Das Bundesverfassungsgericht begründete
seine Entscheidung, daß ausschließlich im badischen Landesteil
wiedergewählt durfte damit, daß der Wille der badischen Bevölkerung
politisch überspielt wurde, denn schließlich sei das das Land
Baden (Südbaden) entgegen dem ausdrücklichen Willen seiner Bevölkerung
(62.2 % für das alte Land Baden) aufgelöst worden (122).
Dieser Volksentscheid wurde von
Jahr zu Jahr verzögert, bis schließlich am 7. Juni 1970 zu den
Urnen gerufen wurde. Nach 18 Jahren Südweststaat stimmte bei einer
Wahlbeteiligung von 62,5 % eine Mehrheit von 81,9 % für den Verbleib
bei Baden-Württemberg (Nordbaden 84,7 %, Südbaden 79,1 % ) (121). |
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