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14. Dezember 2015

 

 

Ratssitzung 14. Dezmebr 2015

 

Mit einer glatten Eins verabschiedete Bürgermeister Peter Werler den gelernten Maler und Tapezierer Siegfried Kindel nach 26-jähriger Tätigkeit für die Gemeinde in der Ruhestand. Er habe die Arbeiten für die Gemeinde immer zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Als Mann der ersten Stunde habe er die Partnerschaft mit Hoppegarten gefördert. Mit den besten Wünschen für sein weiteres Wohlergehen verband Werler den Dank des Gemeinderates und der Verwaltung für Kindels engagierte Arbeit.

 

„Ich bin stolz auf diese Einwohnerschaft“

Über 200 Menschen wird Iffezheim bis Ende 2018 im Rahmen der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen aufnehmen müssen. Aktuell beherbergt die Renngemeinde 25 Flüchtlinge in fünf Anwesen, zu denen im Januar fünfzehn Einzelpersonen dazu kommen, die in der Hügelsheimer Straße 8 unterkommen werden. Im Moment kann die Gemeinde 47 Unterbringungsplätze anbieten. Seitens des Landratsamtes wurden bis Ende 2016 jedoch in Summe 61 aufzunehmende Personen angekündigt. In den Jahren 2017 und 2018 werden 41 respektive 106 weitere Menschen dazu kommen. Dieser Bedarf ist aus Sicht der Verwaltung nicht durch Anmietung zu befriedigen.

Mit einer Mischung aus Behelfsbauten und später als Sozialwohnungen nutzbaren Massivbauten will die Gemeinde dem Unterbringungsproblem lösen. Die Behelfsbauten werden teilweise benötigt, um in der Zeit bis zur Fertigstellung der Massivbauten Wohnplätze anzubieten. Behelfsbauten sollen auf dem der Kirche gehörenden Dreieck am Bruchweg östlich der ehemaligen Bahntrasse (28 Personen), im Hof der Hügelsheimer Straße 8 (12 Personen), auf der Grünfläche in der Karlstraße neben den Tennisplätzen (12 Personen), Hauptstraße 51 (12 Personen), sowie auf zwei Grundstücken am Kreisel West (52 Personen) und in den Krautgärten an der Bachstraße (52 Personen) entstehen. Bauten des Sozialen Wohnbaus sollen in der Bachstraße 1 (54 Personen),   an Stelle der Scheune in der Schillerstraße 24 (36 Personen) und auf dem Grundstück Hans – Christian - Andersen-Str. 3 (24 Personen) gebaut werden. Nach Abschluß der aufgezählten Maßnahmen könnte die Gemeinde 278 zusätzliche Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen anbieten. Zwölf weitere Personen können in dem angemieteten Anwesen Schillerstraße 19 untergebracht werden. In Summe kann die Gemeinde nach dem vorgelegten Konzept insgesamt 337 Zuflucht suchende Menschen unterbringen.  Dies seien die Möglichkeiten, welche die Gemeindeverwaltung im Moment sehe, erläuterte Werler am Rande der Sitzung. Ob alle Plätze benötigt werden, sei derzeit nicht absehbar.

Darüber hinaus gehende Optionen sieht die Gemeinde natürlich in der weiteren Aquise von privatem Wohnraum und weitere Standorte für Wohncontainer auf unbebauten Grundstücken im Ort, nördlich der Rheinstraße, in der Bahnhofsanlage und auf den Parkplätzen der Rennbahn.

Die Konzeption fand die einmütige Zustimmung des Rates. Für die CDU stellte Berthold Leuchtner fest, daß die Konzeption den Beratungsstand des Gemeinderates entspräche. Manfred Weber (FWG) erinnert daran  daß in der Klausurtagung das Thema lang und breit diskutiert worden sei. Er sei kein Freund von Containern, es gäbe keine Alternative um jetzt Kapazitäten zu schaffen. Karl-Heinz Schäfer (SPD) unterstrich den Zeitdruck, unter dem die Gemeinde stehe.

Bachstraße von der Straße aus

Einstimmig folgte der Rat den Vorschlägen der Verwaltung, zunächst auf dem der Kirche gehörenden Grundstück im Bruchweg Wohncontainer für die, in den bisherigen Räumlichkeiten nicht mehr unterzubringenden vierzehn, im Laufe des nächsten Jahres ankommenden  Schutz suchenden, unterzubringen. Parallel wird mit dem Bau der neun Wohnungen in der Bachstraße 1 begonnen, für die eine Bauzeit von einem Jahr veranschlagt wird. Auf Initiative von Hubert Schneider (CDU) soll dem noch zu findenden Generalunternehmer gleich im Anschluß der Bau in der Schillerstraße 24 angeboten werden, um günstigere Konditionen zu erhalten.

Bachstraße innen

Architekt Alwin Merkel ging bei den Baukosten von 2 000 € je Quadratmeter Wohnfläche aus. Bei einer Fläche von 736 qm summiere sich diese in der Bachstraße auf etwa 1,8 Millionen Euro und auf 1,04 in der Schillerstraße 24, rechnete Merkel bei der Präsentation seiner Planung vor. Diese sieht in dem zweieinhalbstöckigen Bau in der Bachstraße, um das Treppenhaus gruppiert, jeweils drei Wohnungen vor.  Zur Aufnahme der Flüchtlinge werden die im Sozialwohnungsbau als Küchen vorgesehenen Räume als Schlafräume für zwei Personen ausgebaut. Die Kochgelegenheit wird in den Gemeinschaftsraum verlegt. Somit bietet jede Wohnung Platz für sechs Menschen.

Ähnlich aufgebaut ist auch Merkels Plan für die Schillerstraße 24, auf welcher ein klassisches Sechsfamilienhaus gebaut werden wird.

Merkel wies darauf hin, daß die anvisierten Behelfsbauten mit Kosten von 1500 bis 1600 Euro je Quadratmeter zu Buche schlagen würde. Er halte sie optisch im Ortskern für problematisch und für eine Nachnutzung eher für ein Gewerbegebiet geeignet.

Peter Werler berichtete, daß sich im Anschluß an die Informationsveranstaltung über die Anschlußunterbringung von Flüchtlingen 24 Einwohner für die ehrenamtliche Mithilfe gemeldet hätten. „Ich bin stolz auf dieses Land und diese Einwohnerschaft“, die sich so engagiere.  Zur Organisation dieser Hilfe und zur Pflege der Baulichkeiten müsse die Verwaltung befristet personell aufgestockt werden. Mit der Befristung bei einem kommunalen Arbeitgeber hatten viele Räte ihre Probleme. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, die Stellen auszuschreiben und das Stundendeputat von Simone Maur um ein Viertel zu erhöhen.

Aus der Einwohnerschaft kam zum Ende der Sitzung, neben einem großen Lob für das Konzept, der Einwurf, ob das Grundstück in der Bachstraße für 54 Personen nicht zu klein sei und die Wertminderung der benachbarten Grundstücke zu berücksichtigen.  Eine weitere Einwohnerin wies darauf hin,daß nach ihrer Lesart des Bebauungsplan „Nördlich der Hauptstraße“ das Grundstück an der Hans-Christian-Andersen-Straße nur mit zwei, statt der geplanten vier Wohnungen bebaut werden dürfe. Aus diesem Grund habe sie damals vom Kauf Abstand genommen.  Verwaltungsleiter Werler versprach, dies zu prüfen.

Lärmaktionsplan

Mitte Oktober war der Lärmaktionsplan bereits Thema im Gemeinderat. Das in der Sitzung vorgestellte, auf Daten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) basierende Gutachten des Ingenieurbüros für Verkehrswesen Koehler & Leutwein zeigte damals nicht überraschend erhöhte Lärmpegel an der Häuserfront entlang des Lärmschutzwalles an der Kehler Landstraße (B 36) auf. Insbesondere am südlichen Ende Iffezheims, dort wo der Lärmschutzwall zu Ende ist, wurden Werte von bis zu 70dB gemessen. Dennoch sehen die Gutachter auf Grund der Grenzwerte und Richtlinien keine Notwendigkeit für kurzfristige Lärm mindernde Maßnahmen an der Bundesstraße, über das bereits bestehende Tempolimit und den Schutzwall hinaus.

Im Anschluß an die damalige Sitzung wurde das Gutachten öffentlich ausgelegt und die Bürger konnten dazu Stellung nehmen. Seitens des Gemeinderates wurde das Regierungspräsidium (RP) zu einer Stellungnahme über den künftigen Einsatz von „Flüsterasphalt“ auf der B36 aufgefordert. Laut RP werde dessen Einsatz bei den künftig anstehenden Sanierungen geprüft.

Seitens der Einwohnerschaft ging eine Zuschrift ein, in welcher die Messungen der LUBW bezweifelt wurden und diese Zweifel durch eigene Meßreihen unterlegt wurden. Der Bürger schlug vor, zwischen dem das Wohngebiet abschließenden „Heiligensteurigenweg“ und der Einmündung der Hügelsheimer Straße in die B36 immergrüne Bäume als Lärmschutz für die offene Flanke des Baugebietes auf den früheren „Hanfäckern“ zu pflanzen.

In seiner Stellungnahme zu diesem Einwurf unterstrich das Ingenieurbüro die regelgerechte Ermittlung der Lärmpegel durch die LUBW. Eine objektive Schallminderung könne durch eine einreihige Baumbepflanzung nicht erreicht werden, urteilten die Ingenieure.

Der Rat beschloß, trotz der attestierten Wirkungslosigkeit auf der Südseite des Heiligensteurigenweg  eine Buschreihe zu pflanzen und den Lärmaktionsplan Iffezheim auf Basis der Erläuterungen zum Lärmaktionsplan vom 12.10.2015 und der Untersuchung zur Strategischen Lärmkartierung der LUBW nach EU-Umgebungslärmrichtlinie durch das Ingenieurbüro Koehler & Leutwein zu verabschieden. Eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird nach Verstreichen des vorgeschriebenen Zeitraums von fünf Jahren überprüft.  Die Einwohnerin, welche zu dem Lärmaktionsplan schriftlich Stellung bezogen hatte, wies in der Bürgerfragestunde darauf hin, daß die Hecke entlang des Weges nichts bringen und die Leute veräppelt würden. Nur die Weiterführung des Walls an der B36 würde Entlastung bringen. Bürgermeister Peter Werler musste zum Leidwesen der Einwohnerin aus dem Gutachten zitieren, daß die Weiterführung des Walles nicht verhältnismäßig sei.

Kredit für Eigenbetriebe

Gegen die Stimme von Harald Schäfer (SPD) beschloß der Rat die Aufnahme eines Kredites zu 0,57 % für die Laufzeit von 20 Jahren bei der L-Bank zur Deckung der Investitionen im Eigenbetrieb „Wasser, Sporthalle bei der Maria - Gress - Schule, Festhalle, Freilufthalle und (Rennbahn) – Parkplatz“. Dieser bereits im Haushaltsplan vorgesehene Kredit wurde durch die Sanierung des Daches der Freilufthalle notwendig. Schäfer hatte dafür plädiert, daß die Kommune selbst ihrem Eigenbetrieb den Kredit gewähren sollte.

Zuschuß für Vereinsfahne

Einstimmig bezuschusste der Rat den Männergesangverein Liederkranz bei der Renovierung der fast 60 Jahre alten Vereinsfahne. Von den Kosten in Höhe von  3 829,75 Euro übernimmt die Gemeinde die Hälfte. Wie Vorstand Kilian Leuchtner im Kreise der Sänger berichtet hatte, würde die Herstellung dieser Fahne heute über 25 000 Euro kosten. Bei der Renovierung seien die Goldstickereien aus der alten Fahne ausgestanzt und auf die neue Fahne aufgenäht worden. Beatrice Müller regte an, den Zuschußbedarf künftig in der Vereinsvertreterversammlung im Spätjahr zu avisieren.

Inventurrichtlinien

Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte in ihrem letzten Prüfungsbericht die Eröffnungsbilanz bei der Einführung des neuen Haushaltsrechtes kritisiert, insbesondere das Fehlen von Inventurrichtlinien. Diese wurden mittlerweile von der Kämmerei erstellt. Bereits bei der Inventur für das Jahr 2014 war das 31-seitige Regelwerk angewandt worden. Einstimmig verabschiedete der Rat die Inventurrichtlinie rückwirkend zum 1. Januar 2015.

GO

Bürgermeister Peter Werler stellte die zum Großteil bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft tretenden Änderungen der Gmemeindeordnung vor. Diese zielen vor allem auf eine höhere Transparenz der Kommunalpolitik, eine Stärkung von Minderheitenrechten und eine breitere Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen ab.

Die Einbeziehung von Menschen mit Migrationshintergrund hat die Erweiterung des Antragsrechts für Einwohnerversammlung und Einwohnerantrag im Blick. Die Quoren für  Bürgerbegehren (von 10 auf 7%) und Bürgerentscheid (von 25 auf 20 %) werden abgesenkt und die  Fristen für  Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschlüsse werden von 6 Wochen auf 3 Monate verlängert und die bürgerentscheidsfähigen Angelegenheiten auf verfahrenseinleitende Beschlüsse von Bebauungsplänen ausgeweitet.

Fraktionen und ihre Rechte sind gesetzlich verankert. Zu ihren neuen Rechten gehört die Eigendarstellung im Gemeindeanzeiger. Für die Aufnahme von Themen auf die Tagesordnung genügt nun ein Quorum von einem Sechstel der Ratsmitglieder oder das einer Fraktion. Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft oder Gesellschaftsverhältnisse werden als Hinderungsgründe für die Wahl in kommunale Gremien abgeschafft. Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige oder Kinder während der ehrenamtlichen Tätigkeit werden erstattet. Die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit als Bürgermeister erhöht sich auf 68 Jahre, die seiner Amtsführung auf 73 Jahre.

Die Einladung zu Sitzungen muß mindestens sieben Tage vor der Sitzung erfolgen.

Zu den Änderungen gehört laut den Unterlagen weiterhin, daß Sitzungen beratender Ausschüsse  nicht mehr zwingend nicht öffentlich erfolgen müssen. Die Beratungsform kann der Gemeinderat frei in seiner Geschäftsordnung festlegen. Nicht öffentlich gefasste Beschlüsse des Rates müssen in der nächsten öffentlichen Sitzung und im Internet im Wortlaut bekannt gegeben werden.

Die in Kraft tretenden Änderungen bedingen eine Änderung der Hauptsatzung sowie der Geschäfts-ordnung des Gemeinderates. Die Verwaltung will die Musterempfehlungen des Gemeinderates abwarten, bevor deren Neufassungen dem Gemeinderat zum Beschluß in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden.

PFC-Wasser

Hubert Schneider (CDU) berichtete unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ aus einem Pressebericht über die Versammlung der Freien Wähler in Rastatt, daß die Stadt Baden-Baden geklärtes PFC-Wasser in die Sandbach einleite. Bürgermeister Peter Werler  hielt dies für ausgeschlossen, versprach aber, bei den Stadtwerken nachzufragen.

 

 

 
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