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17. Juni 2013

 

 

Ratssitzung 17. Juni 2013

 

Im Schweiße ihres Angesichtes tagten die Räte im brütend heißen Ratsaal, so daß ihnen nicht nur wegen der umfangreichen Zahlenwerke die Köpfe rauchten.

Im Jahre 2009 hatte die damalige Landesregierung das Kommunalabgabengesetz (KAG) neu formuliert und darin die Möglichkeiten der Kommune zur Übernahme von Erschließungskosten neu definiert. Einige der Vorgaben widersprechen der aktuellen Fassung der Erschließungssatzung der Gemeinde Iffezheim, womit diese Gefahr läuft, nichtig zu werden. Im Hinblick auf das entstehende Baugebiet „Nördlich der Hauptstraße“ hatte die Gemeinde die Allevo Kommunalberatung mit Überarbeitung der Satzung beauftragt. Frau Sigrid Lets stellt den Gemeinderäten die notwendigen Änderungen vor. Bisher beteiligte sich die Gemeinde durchgehend mit 10 % an den Kosten für die Wohnstraßen und -wege, Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Parkräumen und Sammelstraßen. Diese Praxis sei durch das neue KAG nicht mehr gedeckt, so Lets. Zum einen schreibe dieses eine Kostenanteil der Gemeinde von 5% für die Wohnstraßen und -wege fest vor, zum anderen müsse der Rat nach pflichtgemäßem Ermessen den Nutzungsgrad der Beitrags pflichtigen Häuslebauer an Spielplätzen und Grünanlagen festlegen und diese Entscheidung nachvollziehbar begründen. Die Räte sahen sich in der Kürze der Zeit dazu nicht in der Lage, wie Anton Schniertsauer (FWG) ausführte und folgten dem Vorschlag Frau Lets', die Werte der Mustersatzung des Gemeindetages zu übernehmen.

Diese sieht die gesetzlich festgeschriebene Kostenübernahme in Höhe von 5% der beitragsfähigen Herstellungskosten der Anbaustraßen und Wohnwege von denen aus die Baugrundstücke erschlossen werden. Die beitragsfähigen  Kosten der Kinderspielplätze werden von der Gemeinde künftig zu einem Fünftel übernommen, die der Grünanlagen zu 30%, da diese Einrichtungen auch durch Einwohner anderer Ortsteile mitgenutzt werden. Die den Beitragsschuldner verbleibenden Kosten sind von den Bewohnern im Umkreis von 200 Metern um den Spielplatz oder die Grünfläche zu erbringen. Dies betreffe im Baugebiet „Nördlich der Hauptstraße“ alle Grundstückseigentümer, ergänzte Bürgermeister Peter Werler.

Die Kosten für Sammelstraßen und -wege werden künftig zu 40% statt 10% von der Gemeinde übernommen, ebenso wie die Kosten für die Parkflächen.

Aus den Vorgaben des KAG flossen noch in die neue Satzung ein, daß künftig kaufmännisch gerundet wird und daß für Grundstücke, auf denen mehrere Häuser gebaut werden dürfen, die höchste Zahl an möglichen Vollgeschossen zur Ermittlung des Erschließungsbeitrages herangezogen werden. Enthält der Bebauungsplan keine Angaben zur Geschoßzahl, so wird zunächst die Baumassenzahl oder dann die Traufhöhe zur Berechnung herangezogen.

Die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen trägt die Gemeinde weiterhin selbst. Zur Begründung führten Peter Werler und Sigrid Lets am Beispiel „Nördlich der Hauptstraße“ an, daß das Baugebiet ohne Lärmschutzmaßnahmen nicht zu Stande gekommen wäre, aber nach den rechtlichen Vorgaben nur die Besitzer in den ersten beiden Häuserzeilen zur Kasse gebeten worden wären. Daher übernehme die Gemeinde diese ohnehin nicht hohen Kosten als Solidarbeitrag.

Einstimmig folgte der Rat dem Vorschlag von Sigrid Lets und beschloß die überarbeitete Satzung. Diese wird keine Auswirkungen auf die Eigentümer der neu erbauten Häuser in der Severin-Schäfer-Straße haben, da diese von der Gemeinde voll erschlossen verkauft wurden. Die Erschließungsbeiträge des Baugebietes“ Nördlich der Hauptstraße“ werden jedoch nach dem neuen Verteilschlüssel umgelegt werden. Um die „Nördlich der Hauptstraße“ anfallenden Kosten gerecht auf die Anlieger verteilen zu können, beschloß der Rat das gesamt Baugebiet „Nördlich der Hauptstraße“ zu einer Erschließungsanlage zusammenzufassen, da ansonsten für jede der neuen Straßen separate Erschließungskosten ermittelt werden müßten. Weiterhin beschloß der Rat, die Kosten für die der Straßenentwässerung dienenden Einrichtungen inklusive der Versickerungsmulden und der zu ihnen führenden Gräben als beitragsfähiger Erschließungsaufwand zu berücksichtigen. Hierzu forderte der befangene Gemeinderat Harald Schäfer in der Bürgerfragestunde als Einwohner Aufklärung zur Rechtsgrundlage, die schriftlich nachgereicht werden wird.

Auf Grundlage dieser Beschlüsse belaufen sich die geschätzten Erschließungskosten auf 5,46 Millionen Euro. Abzüglich der Gemeindeanteile und der nicht beitragsfähigen Kosten schätzte Frau Lets den Erschließungsbeitrag auf 48,70 € je Quadratmeter, wobei sich der Betrag je Grundstück im Centbereich ändert, auf Grund dessen unterschiedlichem Bedarfs an Ausgleichsmaßnahmen.

Für Gewerbeflächen sieht die Erschließungsbeitragssatzung einen Artzuschlag wegen deren intensiverer Nutzung der Straßen vor. Daher wird der Erschließungsbeitrag für das Einkaufszentrum auf etwa 62 € geschätzt.

Meingold Merkel (CDU) ergänzte, daß die Stadtwerke Baden-Baden von jedem Grundstückseigentümer einen Baukostenzuschuss von 950 € je Parzelle erheben werden.

Vertagt wurde die Entscheidung über die Poller vor „Dani's Drogerie“, wodurch die drei Parkplätze vor dem Geschäft nicht mehr genutzt werden können. Zunächst soll der Bauauschuß am kommenden Montag ab 18:00 zusammen mit den weiteren Gemeinderäten die neu gestaltete Hauptstraße in Augenschein nehmen und zu den von den Räten Andrea Winkler (FWG), Jürgen Heitz, Harald Schäfer und Karlheinz Schäfer (alle SPD) in einem Antrag eingebrachten Kritikpunkte, wie in die Parkflächen platzierten Lampen und Fahnenmasten oder fehlende Reflektoren an den Pfosten, einem Beschlußvorschlag formulieren. Über die zu treffenden Maßnahmen soll dann der Gemeinderat in seiner Sitzung am 1. Juli beschließen.

 

Einstimmig vergab der Rat dien Auftrag zur Erstellung der Brandschutzverglasung und von Rauchschutzelementen für die Haupt- und Realschule für 204 124 € an die Firma Epple in Herrenberg. Für 19 150 €  gingen die Schlosserarbeiten an die Firma Leppert aus Hügelsheim. Ebenso einstimmig genehmigte der Rat die im Bauausschuß vorgestellten und diskutierten Nachträge der Firma Eisele beim Einbau der neuen Steuerung der Kläranlage. Unisono bewilligte der Rat dem Männergesangverein Liederkranz eine Zuschuß in Höhe von 961,61 € für die Anschaffung von neuen Sakkos.

 

 
Euer Kommentar an Matthias

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