Biogasanlage vorerst gescheitert
Mehrheitlich beschloß der Iffezheimer
Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet
Forlenhof“ und die Verhängung einer Veränderungssperre.
Damit ist die termingerechte Fertigstellung der vom
Landkreis gewünschten Trockenfermentierungsanlage zur
Erzeugung von Strom und Wärme aus dem Biomüll des Kreises
gefährdet.
Bürgermeister Peter Werler erläuterte
eingangs die Situation auf dem Gelände des Forlenhofes.
Auf dem Gelände des Hofes werde eine Schweine- und Rinderzucht
betrieben. Diese landwirtschaftliche Nutzung sei so
wie der Betrieb der vorhandenen Biogasanlage und die
Grünabfallkompostierungsanlage privilegiert In seinen
Augen nicht privilegiert hingegen seien der Gartenbedarfsmarkt
und der Partyservice, sowie das nördlich des Forlenhofs
von der Fa. SKV - Südbadische Kompostierungs- und Verwertungsgesellschaft
mbH betriebene Kompostwerk. Die
1997 erteilte Betriebsgenehmigung sei rechtsfehlerhaft,
da es sich eindeutig um einen Gewerbebetrieb handle.
Nun sei die Erweiterung und Umwandlung in eine Trockenfermentierungsanlage
mit einem Blockheizkraftwerk zur Gewinnung von Strom
und Wärme geplant.
Um die planerischen Ziele zur
Erweiterung der Wohnfläche nördlich der Hauptstraße
sowie des Industriegebietes östlich der B 36 und der
Planung auf dem Forlenhof in Einklang zu bringen, sei
es notwendig, einen Bebauungsplan für das „Sondergebiet
Forlenhof“ zu erstellen.
Die Gemeinde müsse auf ihrem Hoheitsgebiet
durch die Bauleitplanung die Entwicklung steuern. Durch
den Bebauungsplan soll ein rechtlicher Rahmen entstehen,
der zum einen die Betriebe auf dem Forlenhof und deren
Weiterentwicklung sichere und zum andern die Wohn- und
Industriegebiete des Ortes vor Geruchsbelästigungen
schütze.
Als Ziele der Planung nannte Werler
weiterhin die Sicherung der Zufahrt zum Kompostwerk,
die derzeit über gemeindeeigene und private Grundstücke
führe, zum andern die optische Gestaltung der Ortseinfahrt
längs der B 36. Ein weiterer Punkt sei die verkehrstechnische
Erschließung der Erweiterung des Industriegebietes.
Zusätzlich verlangte Werler den Erlass einer Veränderungssperre
für die Dauer von 24 Monaten um die „Beteiligten ins
Gespräch zu zwingen“. Die Gemeinde könne Ausnahmen von
der Veränderungssperre genehmigen, wenn sich die Beteiligten
einig werden.
Wie Peter Werler berichtete, habe
am Morgen der Gemeinderatssitzung ein Gespräch mit den
Beteiligten stattgefunden, in welchem dieser seine Auffassung
vorgetragen habe. Dafür sei es höchste Zeit gewesen,
denn für den Antragsteller sei es eine Bringschuld,
auf das Rathaus zu gehen und zu erläutern was er vorhabe.
Natürlich stehe die SKV unter dem Zeitdruck 2013 in
Betrieb zu gehen, es sei jedoch nicht Schuld der Gemeinde,
wenn dieser Termin nicht gehalten werde. Die Gemeinde
betreibe keine Verhinderungsplanung, sondern werde den
Bebauungsplan, neben ihren anderen Tätigkeiten, zügig
voran bringen. Die Planung werde jedoch länger dauern,
als die SKV Zeit habe, entgegnete Werler auf Nachfrage
von Hubert Schneider (CDU), der auf die zukunftsweisende
Nutzung Erneuerbarer Energien hinwies.
Andrea Winkler (FWG) wandte sich
gegen den Bebauungsplans und die Veränderungssperre
da derzeit eine wirksame Betriebsgenehmigung vorläge.
Darüber hinaus werfe der Betrieb jedes Jahr willkommene
Gewerbesteuer ab. Harald Schäfer (SPD) hielt den Bebauungsplan
für notwendig, um die Gemengelage in einen ordentliche
rechtlichen Rahmen zu fassen. Die Frage, ob nach dem
Imissionsschutzgesetz eine Bürgerbeteiligung vorgesehen
sei, verneinte Werler. Auf die Frage von Hans-Jörg Oesterle
(CDU) ob das Landratsamt sich aufgrund des Zeitdruckes
über den Planungswillen der Gemeinde hinwegsetzten könne,
entgegnete Werler, dass mit dem Landratsamt eine einvernehmliche
Lösung vereinbart wurde. Manfred Weber (FWG) sah in
der Geruchsbelästigung weniger ein Problem. Er hob auf
den notwendigen Rechtsrahmen ab. Stefan Schneider (FWG)
betonte, dass die Gemeinde auf ihrem Gebiet die Planungshoheit
habe. Mit der geplanten Anlage werde die Geruchsbelastung
jedoch wesentlich geringer, weshalb eine zügige Planung
notwendig sei.. Meingold Merkel (CDU) stimmte der Vorlage
„vollinhaltlich“ zu. Der Rat habe die Interessen der
Gemeinde zu vertreten und dürfen sich nicht dem freien
Spiel der Kräfte ergeben. Gegen die Stimmen von Hubert
Schneider und Andrea Winkler beschloß der Rat in der
gut besuchten Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet Forlenhof“ und verhängte die zweijährige
Veränderungssperre als Satzung. Darüber hinaus versagte
der Rat fristgerecht das Einvernehmen nach dem Bundesimissionsschutzgesetz
zur Errichtung und den Betrieb einer Trockenfermentierungsanlage
mit Blockheizkraftwerk und lehnte den Bauantrag auf
Errichtung einer Allzweckhalle/Trocknungshalle auf dem
Forlenhof ab.
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