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13. Dezember 2010

 

 

Naturschutzgebiet Sandheiden

 

Lange und intensiv diskutierte der Umweltausschuß der Renngemeinde die geplante Verordnung über das Naturschutzgebiet „Sandheiden und Sanddünen in Iffezheim und Sandweier“. Bereits 2008 hatte der Auschuß über die Verordnung beraten, die auf Grund einiger Änderungen wieder auf dem Ratstisch lag.

Das geplante Naturschutzgebiet soll nach den Plänen des Regierungspräsidiums auf Iffezheimer Gemarkung etwa 20 Meter nördlich der gesperrten Einmündung des Wittweges in die B36 beginnen und sich östlich der Kehler Landstraße bis zum Grenzweg und bis etwa hundert Meter vor der Gemarkungsgrenze (Bahnübergang) Richtung Rastatt erstrecken. Hinzukommen das Dreieck zwischen der Einmündung der Nato-Straße, der Bahnlinie Richtung Wintersdorf und dem Bahnübergang, sowie das Gelände um den Gestadebruch jenseits der Wintersdorfer Bahnlinie mit dem „Degler Loch“ bis zur „Uchtweid“. Auf Sandweier Gemarkung soll sich das Naturschutzgebiet jenseits des Grenzweges fortsetzen und neben dem Niederwald das frühere Fahrschulgelände der französischen  Armee umfassen.

Insbesondere auf Anregung von Gemeindeförster Norbert Kelm hatte die Verwaltung eine umfangreiche Stellungnahme zu der Verordnung erarbeitet, welche der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung zur Vorberatung an den Umweltausschuss verwiesen hatte. Seitens des Regierungspräsidiums begleiteten die Juristin Dorothee Isak und der Diplom-Biologe Reinhold Treiber die Sitzung. Zentrale Forderung der Gemeinde bleibt nach dem Vorschlag des Ausschusses die Ausweitung des Naturschutzgebietes Richtung Rastatt bis zur Gemarkungsgrenze. Treiber erläuterte dazu, daß jenseits der aktuellen Grenze des Naturschutzgebietes der Regionalplan die Trassenführung für die Querspange B3/B36 vorsehe und in diesem Bereich bisher keine besonders schützenswerte Biotope erkundet worden seien. Derzeit liefen jedoch umfangreiche Untersuchungen, um die Wertigkeit des Geländes zu bestimmen. Innerhalb der Grenzen des Naturschutzgebietes fänden sich hingegen zahlreiche Waldbiotope und die besonders schutzwürdigen Sanddünen und Magerrasen. Treiber befürwortete den Wunsch der Gemeinde, die geplante Trasse möglichst weit an die Rastatter Gemarkung zu schieben, um damit möglichst viel Natur zu erhalten.

Zahlreiche der in Synopse aufgeführten Bedenken und Widersprüche gegen die vorgesehenen Einschränkungen im Jagd- und Forstbetrieb, zu welchen Gemeindeförster Norbert Kelm sich die Frage, ob das Regierungspräsidium seine Fachkompetenz anzweifle, nicht verkneifen konnte, nahm der Umweltausschuß als Ergebnis der Debatte wieder zurück, vor allem auf Grund des Paragraphen 16 der Verordnung, welcher für viele der von der Verwaltung aufgeführten Punkte Ausnahmeregelungen und Befreiungen zuläßt. Mit dem Wegegebot  stimmte der Ausschuß der größten Einschränkung für die künftigen Besucher des Naturschutzgebietes zu. Dann wird das Streunen zwischen Bäumen und Hecken auf der Suche nach Maiglöckchen oder Pilzen in weiten Teile des östlichen Niederwaldes  untersagt sein. Mit seinem weitgehenden „Ja“ zu der Verordnung werden auf die Gemeinde höhere Kosten für die Instandhaltung der Waldwege auf den Dünen und in den Waldbiotopen zukommen, wies Förster Kelm hin. Die Verordnung schreibe vor, daß die Wege dort aus bodensaurem Material aufgebaut werden müssen, das von weit her geholt werden müsse. Dies nahm der Umweltausschuß ebenso in Kauf wie die höheren Kosten bei der Pflege der Neupflanzungen, da auf eine Kulturdüngung, welche die Setzlinge schnell aus Unkraut- und Äßbereich treibt, verzichtet werden soll.

Einsicht zeigten die Vertreter des Regierungspräsidiums in den Widerstand von Förster und Ausschuß gegen das faktische Verbot des Anlegens von Schußschneisen, da ihm in seiner Eigenschaft als Jäger das Beschädigen von Pflanzen laut Verordnung verboten ist. Die Schußschneisen seien jedoch die einzige Möglichkeit, das Wild daran zu hindern, sich hinter Gräsern und Gestrüpp zu verstecken.

Passend zum Thema fand am Wochenende im künftigen Naturschutzgebiet eine Treibjagd statt, bei der auf Iffezheimer Gemarkung ein Dutzend Treiber das Wild vor die Flinten der dreizehn Jäger trieb. Am Ende des Tages blickte die Jagdgesellschaft auf eine Strecke von zwölf Rehen, sieben Sauen und einem Fuchs zurück und wärmte sich am offenen Feuer auf. Einem Feuer, wie es auch im künftigen Naturschutzgebiet nach dem Willen der Gemeinde für die Jäger möglich sein soll.

 
Euer Kommentar an Matthias  
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