|
Naturschutzgebiet Sandheiden
Lange und intensiv diskutierte
der Umweltausschuß der Renngemeinde die geplante Verordnung
über das Naturschutzgebiet „Sandheiden und Sanddünen
in Iffezheim und Sandweier“. Bereits 2008 hatte der
Auschuß über die Verordnung beraten, die auf Grund einiger
Änderungen wieder auf dem Ratstisch lag.
Das geplante Naturschutzgebiet
soll nach den Plänen des Regierungspräsidiums auf Iffezheimer
Gemarkung etwa 20 Meter nördlich der gesperrten Einmündung
des Wittweges in die B36 beginnen und sich östlich der
Kehler Landstraße bis zum Grenzweg und bis etwa hundert
Meter vor der Gemarkungsgrenze (Bahnübergang) Richtung
Rastatt erstrecken. Hinzukommen das Dreieck zwischen
der Einmündung der Nato-Straße, der Bahnlinie Richtung
Wintersdorf und dem Bahnübergang, sowie das Gelände
um den Gestadebruch jenseits der Wintersdorfer Bahnlinie
mit dem „Degler Loch“ bis zur „Uchtweid“. Auf Sandweier
Gemarkung soll sich das Naturschutzgebiet jenseits des
Grenzweges fortsetzen und neben dem Niederwald das frühere
Fahrschulgelände der französischen Armee umfassen.
Insbesondere
auf Anregung von Gemeindeförster Norbert Kelm hatte
die Verwaltung eine umfangreiche Stellungnahme zu der
Verordnung erarbeitet, welche der Gemeinderat in seiner
letzten Sitzung zur Vorberatung an den Umweltausschuss
verwiesen hatte. Seitens des Regierungspräsidiums begleiteten
die Juristin Dorothee Isak und der Diplom-Biologe Reinhold
Treiber die Sitzung. Zentrale Forderung der Gemeinde
bleibt nach dem Vorschlag des Ausschusses die Ausweitung
des Naturschutzgebietes Richtung Rastatt bis zur Gemarkungsgrenze.
Treiber erläuterte dazu, daß jenseits der aktuellen
Grenze des Naturschutzgebietes der Regionalplan die
Trassenführung für die Querspange B3/B36 vorsehe und
in diesem Bereich bisher keine besonders schützenswerte
Biotope erkundet worden seien. Derzeit liefen jedoch
umfangreiche Untersuchungen, um die Wertigkeit des Geländes
zu bestimmen. Innerhalb der Grenzen des Naturschutzgebietes
fänden sich hingegen zahlreiche Waldbiotope und die
besonders schutzwürdigen Sanddünen und Magerrasen. Treiber
befürwortete den Wunsch der Gemeinde, die geplante Trasse
möglichst weit an die Rastatter Gemarkung zu schieben,
um damit möglichst viel Natur zu erhalten.
Zahlreiche der in Synopse aufgeführten
Bedenken und Widersprüche gegen die vorgesehenen Einschränkungen
im Jagd- und Forstbetrieb, zu welchen Gemeindeförster
Norbert Kelm sich die Frage, ob das Regierungspräsidium
seine Fachkompetenz anzweifle, nicht verkneifen konnte,
nahm der Umweltausschuß als Ergebnis der Debatte wieder
zurück, vor allem auf Grund des Paragraphen 16 der Verordnung,
welcher für viele der von der Verwaltung aufgeführten
Punkte Ausnahmeregelungen und Befreiungen zuläßt. Mit
dem Wegegebot stimmte der Ausschuß der größten
Einschränkung für die künftigen Besucher des Naturschutzgebietes
zu. Dann wird das Streunen zwischen Bäumen und Hecken
auf der Suche nach Maiglöckchen oder Pilzen in weiten
Teile des östlichen Niederwaldes untersagt sein.
Mit seinem weitgehenden „Ja“ zu der Verordnung werden
auf die Gemeinde höhere Kosten für die Instandhaltung
der Waldwege auf den Dünen und in den Waldbiotopen zukommen,
wies Förster Kelm hin. Die Verordnung schreibe vor,
daß die Wege dort aus bodensaurem Material aufgebaut
werden müssen, das von weit her geholt werden müsse.
Dies nahm der Umweltausschuß ebenso in Kauf wie die
höheren Kosten bei der Pflege der Neupflanzungen, da
auf eine Kulturdüngung, welche die Setzlinge schnell
aus Unkraut- und Äßbereich treibt, verzichtet werden
soll.
Einsicht zeigten die Vertreter
des Regierungspräsidiums in den Widerstand von Förster
und Ausschuß gegen das faktische Verbot des Anlegens
von Schußschneisen, da ihm in seiner Eigenschaft als
Jäger das Beschädigen von Pflanzen laut Verordnung verboten
ist. Die Schußschneisen seien jedoch die einzige Möglichkeit,
das Wild daran zu hindern, sich hinter Gräsern und Gestrüpp
zu verstecken.
Passend zum Thema fand am Wochenende
im künftigen Naturschutzgebiet eine Treibjagd statt,
bei der auf Iffezheimer Gemarkung ein Dutzend Treiber
das Wild vor die Flinten der dreizehn Jäger trieb. Am
Ende des Tages blickte die Jagdgesellschaft auf eine
Strecke von zwölf Rehen, sieben Sauen und einem Fuchs
zurück und wärmte sich am offenen Feuer auf. Einem Feuer,
wie es auch im künftigen Naturschutzgebiet nach dem
Willen der Gemeinde für die Jäger möglich sein soll.
|