Gemeinderatssitzung 11. September 2000

Zu Beginn der Sitzung gab Bürgermeister Otto Himpel die in der nicht öffentlichen Sitzung vom 24.7.2000 gefaßten Beschlüsse bekannt. Der Internationale Club hatte die Gemeinde Iffezheim von seinen Plänen des Neubaues der Clubplatztribüne in Kenntnis gesetzt und der Gemeinderat beschloß, dem Vorhaben wohlwollend und unterstützend zur Seite zu stehen. Diese Unterstützung könnte selbst Grundstücksveränderungen einschließen. Desweiteren wurde in der nicht öffentlichen Sitzung mit dem Pferdemaler Klaus Philipp ein Vertrag zur künstlerischen Gestaltung der am Ortseingang zu errichtenden Lärmschutzwand geschlossen. 
Der zweite Tagungsordnungspunkt befaßte sich mit der Änderung des Bebauungsplanes „Gute Morgenmatt“. Der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes standen keine öffentlichen und privaten Belange entgegen und somit wurde die Änderung bei einer Enthaltung beschlossen. 
Den Zuschlag zur Sanierung des Flachdaches des Feuerwehrgerätehauses erhielt die Iffezheimer Firma „Holzbau Schäfer“. Ihr Angebot zu 140 TDM erschien dem Bauauschuß und dem Gemeinderat als das Beste unter den vier eingereichten.
Punkt vier der Tagesordnung behandelte die Einführung des elektronischen Grundbuches. Hier wies  Bürgermeister Otto Himpel auf die besondere Situation in Baden hin, wo die Grundbücher bei den Gemeinden lägen, während diese in den anderen Bundesländern bei den Amtsgerichten untergebracht wären. Der Verwaltungsaufwand der Gemeinde werde mit DM 11,35 je Einwohner vom Land bezuschußt. Die Intention der Landesregierung sei es, die Grundbücher an den Notariatsitzen oder bei Verwaltungsgemeinschaften zu zentralisieren. Die Gemeinde Iffezheim will ihr Grundbuch jedoch mindestens die weiteren zehn Jahre weiter selbst verwalten und die dafür notwendigen Investitionen tätigen. Die Einführung des elektronischen Grundbuches soll spätestens im Jahre 2002 anlaufen. Für die Ersterfassung der Dokumente wird temporär zusätzliche Unterstützung benötigt werden. Die Zuschüsse vom Land reichen derzeit für den Betrieb des Grundbuchamtes in etwa aus. Die von der Gemeinde zu schließende Deckungslücke wird als finanziell gerechtfertigter Dienst am Bürger gesehen. 
Zu Diskussionen Anlaß gab die Behandlung des Bauantrages einer Wohnanlage zu je sechs Reihenhäusern an der Badener Straße. Da die Bebauung des Areals als Schallschutz im Sinne der Gemeinde liegt, wurden schon im Jahr zuvor Ausnahmen vom Bebauungsplan genehmigt, von denen der Rat in dieser Sitzung nicht noch weiter abrücken wollte. Zusätzlich soll mit dem Bauträger nochmals über die ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehene begrünte Tiefgarage anstatt der im Bauplan eingezeichneten Einzelgaragen verhandelt werden. Um die Angelegenheit für den Bauherrn finanziell darstellbar zu machen, könnte die Gemeinde ihm beim Grundstückspreis entgegenkommen. 
Die weiteren Baugesuche wurden aufgrund ihrer Konformität zu den Bebauungsplänen abgenickt.
Als achter Punkt stand die von der Gemeinde wegen der hohen Verbißschäden gewollte Eigenjagd in der Geggenau. Leider stehen dem Ansinnen der Gemeinde das Jagdrecht entgegen, welches für eine Eigenjagd ein zusammenhängendes Gebiet von mindestens 75 ha fordert. Die Gewanne Pfaffenwerr und Klosterlehle sind jedoch per Jagdausgliederungsvertrag an Rastatt gegangen und somit hat die zur Debatte gestandene Fläche nur eine Größe von 61,6 ha und darf nicht in Eigenjagd geführt werden. Der Gemeinderat beschloß daher die Geggenau in den bis 2004 laufenden Jagdausgliederungsvertrag mit aufzunehmen und mit dem Auslaufen dieses Vertrages die Jagdbezirke neu zu ordnen, damit dann das Ziel der Eigenjagd verwirklicht werden kann. Hierzu wird es dann auch notwendig sein, mit den privaten Grundstückseigentümern Jagdgenossenschaften zu bilden. 
Die Kleingartenanlage am „Plohn“ entwickelte bis dato nicht die erwünschte Zugkraft. Der als „Vermarkter“ zuständige Kleingartenverband Karlsruhe wollte daher eine Satzungsänderung erreichen, welche auch Ortsfremden den Zugang zu der Anlage ermöglichen soll. Aus den Reihen des Gemeinderates kam Kritik ob der ungenügenden Informationspolitik und Werbung der Verbandes auf. Kaum Jemand im Ort wüßte etwas von der Anlage. Der Rat beschloß dem Antrag auf Satzungsänderung nicht stattzugeben, statt dessen den Verband zur Offenlegung der Mitgliedersituation in Iffezheim und zur Abhaltung einer Informationsveranstaltung in der Anlage aufzufordern.
Der Finanzbericht des Bürgermeisters förderte Erfreuliches zu Tage: entgegen den Annahmen vor vier Monaten könne nun, zum Teil aufgrund von Rückforderungen im Rahmen von Steuerprüfungen, doch mit einem Gewerbesteueraufkommen von drei Millionen Mark gerechnet werden. Ob diese Summe wegen der gesetzlichen Änderungen weiterhin erreicht werden könne, sei abzuwarten.
Der Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsausschuß (GPA) attestierte der Gemeindeverwaltung im Großen und Ganzen ein korrektes Finanzgebahren. Gerügt wurden die zu niedrigen Zinsen bei den von der Gemeindekasse an die Eigenbetriebe - Wasserversorgung, Festhalle etc. - vergebenen Kredite. Diese werden jeweils zu dem am Jahresanfang gültigen Diskontsatzes der Zentralbank, zuletzt 2,5%, vergeben. Laut GPA müsse die Gemeinde jedoch den marktüblichen Zins, derzeit 5,5%, fordern, was jedoch zu höheren Gebühren führen würde. Bürgermeister Himpel verteidigte die Vorgehensweise der Gemeinde, denn schließlich solle auch der Bürger etwas davon haben, wenn seine Gemeinde keine Schulden habe.
 
Euer Kommentar an Matthias

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